Die Diskussion um Künstliche Intelligenz und Urheberrecht gewinnt in der Musikbranche weiter an Dynamik. Im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags wurde kürzlich über mögliche Handlungsoptionen zum Schutz kreativer Inhalte beraten. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training von KI-Systemen sowie zur Beteiligung von Urhebern an den daraus entstehenden Wertschöpfungen.
Die zentrale Forderung vieler Branchenvertreter lautet: mehr Transparenz bei Trainingsdaten von KI-Modellen und eine faire Vergütung
für die Nutzung kreativer Inhalte. Wenn Musikwerke, Texte oder Aufnahmen als Grundlage für KI-Systeme dienen, sollen die Rechteinhaber an der wirtschaftlichen Nutzung dieser Technologien beteiligt werden. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, dass KI-Unternehmen offenlegen müssen, welche Inhalte zum Training ihrer Modelle verwendet wurden.
Parallel dazu entstehen bereits erste praktische Ansätze für Lizenzmodelle im KI-Bereich. Ein Beispiel ist das sogenannte „Walled-Garden“-Modell der Musik-KI-Plattform Udio. In diesem Modell werden bestimmte Musikaufnahmen gezielt lizenziert, bevor sie für KI-Anwendungen genutzt werden dürfen. Distributoren wie Rebeat holen hierfür aktuell Master-Lizenzen von Rechteinhabern ein.
Auch wenn dieser Ansatz noch am Anfang steht, zeigt er eine mögliche Richtung für den zukünftigen Umgang mit KI-Musik: Lizenzierung, transparente Nutzung von Trainingsdaten und eine Beteiligung der Rechteinhaber an der Wertschöpfung. Für Label und Künstler können daraus zusätzliche Einnahmequellen entstehen, sofern die Nutzung ihrer Werke in KI-Systemen klar geregelt und vergütet wird.
Im VDMplus beobachten wir diese Entwicklungen sehr genau und halten unsere Mitglieder fortlaufend über rechtliche Rahmenbedingungen, Branchenmodelle und praktische Auswirkungen auf Musikschaffende auf dem Laufenden. Die GEMA-Gesamtvertragspartner DDU (Deutsche Discotheken-Unternehmer) und DDO (Deutsche Disc-Jockey Organisation) sind als Unterverbände des VDMplus ebenfalls in der Entwicklung auf dem neuesten Stand. Zudem informieren wir unsere Mitglieder über neue rechtliche Rahmenbedingungen, Branchenmodelle und praktische Auswirkungen von KI auf Musikproduktion, Musikverwertung und Musikrechte. Gleichzeitig arbeitet der Verband daran, Vertragsmuster für den Umgang mit KI weiterzuentwickeln, damit Musikschaffende ihre Rechte auch im Zusammenhang mit KI-Technologien rechtssicher regeln können.
Für die Zukunft wäre es hilfreich, wenn Verwertungsgesellschaften wie die GEMA den notwendigen Handlungsspielraum erhalten, um eine angemessene Vergütung für Urheber auch gegenüber KI-Unternehmen durchsetzen zu können. Erste Entwicklungen zeigen, dass sich in der Branche zunehmend Modelle herausbilden, die kreative Leistungen auch im KI-Zeitalter wirtschaftlich berücksichtigen.